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Unsere Rahmenbedingungen

  • Reservierung:

Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Post, per E-Mail oder auch online reservieren. Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes und des Alters sowie Ihre Verpflegungswünsche.

  • Gültig werden des Vertrages:

Die Reservierung wird mit der schriftlichen oder mündlichen Zusage bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich. Bei Gruppen und bei längeren Aufenthalten wird auf jeden Fall ein schriftlicher Belegungsvertrag abgeschlossen.

  • Anreise/ Abreise: 

Anreise: ab 17.00 Uhr Abreise: bis 10.00 Uhr

An- und Abreisezeiten können individuell vereinbart werden. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behalten wir uns vor, bestellte Zimmer nach 19.00 Uhr weiter zu vergeben. Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt. Sollte Ihre Anreise später als 18.00 Uhr erfolgen bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.

  • Aufenthalt:

Als Gruppenleiter oder Lehrer sind Sie verantwortlich für Ihre Gruppe. In den Zimmern dürfen keine Speisen zubereitet oder elektrische Geräte, wie z.B. Kocher verwendet werden. Das Rauchen auf dem Gelände der Herberge ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Damit jeder schlafen kann, der schlafen möchte, ist zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten. Abweichende Vereinbarungen mit der Betriebsleitung sind möglich.

  • Preise/ Bezahlung: 

Eine Anzahlung von 20% der vereinbarten Leistung ist an das in der Buchungsbestätigung unten aufgeführte Konto innerhalb von 4 Wochen nach Bestätigung zu überweisen. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist die Anzahlung sofort zu leisten.

Die Restzahlung kann in bar, per EC-Karte oder im Voraus durch Banküberweisung erfolgen.

  • Haustiere: 

Bitte haben Sie Verständnis, dass aus Rücksichtnahme auf unsere weiteren Gäste das Mitbringen von Haustieren nur auf Anfrage möglich ist. Haustiere sind grundsätzlich kostenpflichtig.

  • Rücktritt vom Vertrag: 

Der Rücktritt des Vertrages bedarf der schriftlichen Form.

Im Falle einer Stornierung bietet der KulTOURwerkstatt e.V. in absoluter Kulanz eine Umbuchung auf einen alternativen Termin innerhalb eines Jahres ab Buchungszeitpunkt an. Bitte beachten Sie, dass dies nur realisiert werden kann wenn die Belegungssituation es zulässt. Aus diesem Grund bitten wir Sie Ihre Umbuchungsanfrage direkt zur Prüfung an die Herbergsleitung zuzustellen.

Ist eine Umbuchung nicht möglich treten orientiert am Rücktrittszeitpunkt folgenden Stornierungskosten in Kraft:

  • ab Buchungszeitpunkt bis 4 Wochen vor Reisebeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich

  • ab 4 Wochen vor Anreise oder Nichteintreffen in der Herberge Großer Inselsberg sowie bei frühzeitiger Abreise wird ein pauschalisierter Preis für Übernachtung und Frühstück von 80% erhoben

  • Die Herbergsleitung behält sich das Recht vor, im Falle einer Reduzierung über 20% der Teilnehmeranzahl die Stornierungskosten gemäß oben genannten Bedingungen in Rechnung zu stellen

Buchen Sie Ihren Aufenthalt ohne Risiko. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!

  • Haftung:

Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Betriebsleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Herberge befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Angestellte der Herberge entstanden ist. Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Hausrecht:

Die Herbergsleitung übt das Hausrecht im Auftrag des Vorstandes der KulTOURwerkstatt e.V. aus. Die Fürsorge und der Schutz unserer Gäste liegen uns sehr am Herzen. Bei Handlungen die dem Zuwiderlaufen oder bei groben Verstößen gegen die Hausordnung, kann die Herbergsleitung oder ein Beauftragter ein Hausverbot aussprechen. Dem Gast ist der Grund für das Hausverbot mitzuteilen.

  • Sondervereinbarungen: 

Sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigt wurden.

  • Gerichtsstandort 

ist Gotha

Das Team der Herbergen wünscht Ihnen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt in den höchsten Betten Westthüringens und steht Ihnen bei weiteren Fragen und Anliegen sehr gerne persönlich zur Verfügung.